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Allgemeine Begriffe

 

Unter "Herzfehler" bezeichnet man Veränderungen der Struktur des Herzens, d.h. Abweichungen von der normalen Anatomie.

Diese können angeboren ( schon in den ersten Schwangerschaftswochen gebahnt ) oder erworben ( nach Entzündungen ) auftreten. Dabei können die Veränderungen z.B. an Herzklappen von völligem Fehlen bis zum totalen Verschluss reichen, Klappen können ebenso verengt oder undicht sein.

Herzkammern können zu klein sein oder überhaupt fehlen, an Scheidewänden des Herzens können Löcher verschiedenster Größe, einzeln oder in Mehrzahl, bestehen.

Schlagadern können zu klein oder erweitert sein, es können abnorme Gefäßverbindungen bestehen und vieles andere.

Kaum ein Herzfehler gleicht dem anderen, da auch viele Kombinationen von Missbildungen möglich sind. Je nach Schweregrad der Veränderungen machen Herzfehler keine Beschwerden und werden zufällig entdeckt oder es können schlechte Belastbarkeit, Herzversagen oder Blausucht ( siehe dort ) auftreten.

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